Meta: Neue EU-Richtlinien - Wichtige Informationen für deine Facebook- und Instagram-Werbung

Ab dem 5. Juni 2023 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die deine Facebook- und Instagram-Werbung betrifft, wenn du Anzeigen für die EU, verbundene Gebiete oder weltweit schaltest. Hierbei geht es um die Angabe der Person oder Organisation, die von der Werbeanzeige profitiert („Begünstigter“) und wer die Kosten für die Anzeige trägt („Zahlender“).

Die neue Regelung und was sie für dich bedeutet

Ab dem 21. Juni 2023 wird die Angabe desder Begünstigten und desder Zahlenden für alle neuen, duplizierten oder bearbeiteten Anzeigen, die auf die EU oder verbundene Gebiete ausgerichtet sind, verpflichtend. Wenn du diese Angaben nicht machst, wird deine Anzeige nicht veröffentlicht. Diese Regel gilt auf allen Oberflächen, wo Anzeigen erstellt werden, einschließlich der Marketing API.

Im Laufe des Jahres werden diese Informationen dann in der Meta-Werbebibliothek zugänglich gemacht. Sie werden jedoch nicht in der Werbeanzeige selbst oder im Feed angezeigt. Die Informationen bleiben bis zu einem Jahr in der Meta-Werbebibliothek gespeichert, nachdem die jeweilige Werbeanzeige ihre letzte Impression erzielt hat.

Wie du vorgehen solltest

Wenn du Anzeigen für die EU oder ihre verbundenen Gebiete schaltest, musst du einenen „Begünstigten“ und einenen „Zahlenden“ für deine Werbeanzeige angeben. Hier sind ein paar Beispiele, wie das aussehen könnte:

  • Wenn du als Kleinunternehmen Werbung für dein Unternehmen schaltest, kannst du den Namen deines Unternehmens sowohl für „Begünstigter“ als auch für „Zahlender“ angeben.
  • Bei einem Tochterunternehmen einer Muttergesellschaft könnte der*die „Begünstigte“ das Tochterunternehmen bzw. die Marke sein, die zahlende Instanz wäre jedoch der Mutterkonzern.
  • Wenn du als Einzelperson ein bestimmtes Produkt, eine Dienstleistung, eine Kandidatur usw. bewirbst, muss für „Begünstigter“ der Name des Produkts, der Dienstleistung, desder Kandidatin usw. genannt werden. Du selbst fungierst in diesem Fall als derdie „Zahlende“.

Bei der Bestimmung des*der „Begünstigten“ stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst aus bis zu zehn „Kürzlich verwendet“-Optionen wählen, die bei der Anzeigenerstellung in deinem Werbekonto zum Einsatz kamen. Du kannst auch manuell eine andere Instanz angeben, die den Meta-Gemeinschaftsstandards und -Werbestandards sowie – falls zutreffend – den Gemeinschaftsrichtlinien von Instagram entspricht.

Sobald du einenen Begünstigten angegeben hast, kannst du auch angeben, ob eine andere Person oder Organisation dafür bezahlt. Wenn der*die „Begünstigte“ und „Zahlende“ dieselbe Person oder Instanz sind, musst du kein Häkchen bei dem Feld setzen.

Diese Änderungen sind aufgrund von regulatorischen Auflagen der EU in Kraft getreten. Sie zielen darauf ab, mehr Transparenz in der Online-Werbung zu schaffen. Während diese neuen Anforderungen einige zusätzliche Schritte erfordern, sollten sie keine Auswirkungen auf die Art der Anzeigenauslieferung, die Kosten oder die Gebote, den Zugriff auf Funktionen oder die Anzeigenprüfung haben.

Wie kannst du dich vorbereiten?

Vor dem 5. Juni solltest du dir überlegen, wer derdie Begünstigte und derdie Zahlende für deine Anzeigen sind. Ab dem 5. Juni empfehlen wir dir, deine Informationen zumzur Begünstigten und zumzur Zahlenden in den Ads Manager oder die Marketing API einzugeben, besonders wenn du neue, duplizierte oder bearbeitete Anzeigen schaltest, die sich an die EU oder verbundene Gebiete richten.

Ab dem 21. Juni ist es unerlässlich, dass du diese Informationen bereit und eingetragen hast, sonst können deine Facebook- und Instagram-Anzeigen nicht veröffentlicht werden. Alle Anzeigen, die vor dem 21. Juni laufen und nach diesem Datum nicht bearbeitet werden, sind von diesen Änderungen nicht betroffen und benötigen keine Aktion.

Es ist auch immer eine gute Idee, dich über alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Land, in dem du Anzeigen schalten möchtest, zu informieren und ggf. einen Rechtsberater zu Rate zu ziehen.

Phillip Wicklein
Junior Online Marketing Manager
Phillip Wicklein
Junior Online Marketing Manager

Phillip arbeitet als Junior Online Marketing Manager bei NYBA Media. Aktuell studiert er Germanistik und Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und beschäftigt sich daher viel mit den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Literatur.